Vergabe von Nutzungszeiten im Freizeitbad Obercunnersdorf
Auch wenn uns aktuell die Corona-Pandemie noch fest im Griff hat, hoffen wir im Frühjahr auf Entspannung. Um entsprechend planen zu können, schreiben wir die Nutzungszeiten für das Freizeitbad Obercunnersdorf analog der letzten Jahre aus. Sollte es aufgrund der dann aktuellen Situation nur zur eingeschränkten oder keiner Nutzung kommen, werden nur die Nutzungszeiten berechnet, die wirklich entstanden sind.
Unter Vorbehalt besteht im Freizeitbad Obercunnersdorf in der Badsaison vom 15.05.2021 bis 15.09.2021 die Möglichkeit außerhalb der Öffnungszeit das Bad von 7 bis 11 Uhr bzw. während der Öffnungszeit von 18 – 21 Uhr bestimmte Badbereiche durch Dritte, wie z.B. Physiotherapien, Institutionen u.ä. zu nutzen. Die kalkulierten Kosten je Nutzungsstunde (60 min) betragen aktuell 89,58 €.
Angebote sind bis 31.03.2021, 18.00 Uhr bei der Gemeinde Kottmar, OT Eibau, Hauptstr. 62, 02739 Kottmar für folgende Nutzungszeiten einzureichen:
A: 15.05.2021 bis 15.09.2021, Montag von 7.00 bis 11.00 Uhr
(Mindeststundenzahl 30; Mindestgebot 2.687,40 €)
B: 15.05.2021 bis 15.09.2021, Montag von 18.00 bis 21.00 Uhr
(Mindeststundenzahl 20; Mindestgebot 1.791,60 €)
C: 15.05.2021 bis 15.09.2021, Dienstag von 7.00 bis 11.00 Uhr
(Mindeststundenzahl 30; Mindestgebot 2.687,40 €)
D: 15.05.2021 bis 15.09.2021, Dienstag von 18.00 bis 21.00 Uhr
(Mindeststundenzahl 20; Mindestgebot 1.791,60 €)
E: 15.05.2021 bis 15.09.2021, Mittwoch von 7.00 bis 11.00 Uhr
(Mindeststundenzahl 30; Mindestgebot 2.687,40 €)
F: 15.05.2021 bis 15.09.2021, Mittwoch von 18.00 bis 21.00 Uhr
(Mindeststundenzahl 20; Mindestgebot 1.791,60 €)
G: 15.05.2021 bis 15.09.2021, Donnerstag von 7.00 bis 11.00 Uhr
(Mindeststundenzahl 30; Mindestgebot 2.687,40 €)
H: 15.05.2021 bis 15.09.2021, Donnerstag von 18.00 bis 21.00 Uhr
(Mindeststundenzahl 20; Mindestgebot 1.791,60 €)
I: 15.05.2021 bis 15.09.2021, Freitag von 7.00 bis 11.00 Uhr
(Mindeststundenzahl 30; Mindestgebot 2.687,40 €)
Die Angebote müssen angeben, auf welchen Komplex (A, B, C, D, E, …..) sie gerichtet sind. Es ist ein Gebot in Euro abzugeben. Nachweise zur Finanzierung sind beizufügen und die beabsichtigte Nutzung darzulegen. Jeder Interessent kann sowohl nur für einen Komplex, mehrere Komplexe oder für alle Komplexe ein Gebot abgegeben. Die Gemeinde wird über die Komplexe aber getrennt entscheiden. Verspätet eingehende Gebote oder Gebote unter dem jeweiligen Mindestgebot können nicht berücksichtigt werden. Bei gleichlautenden Geboten wird das zuerst eingegangene Gebot berücksichtigt.
Görke, Bürgermeister