Ein entsprechendes Antragsformular wird auf der Homepage der Gemeinde Kottmar digital zur Verfügung gestellt.
Ordnungs- und Gewerbeamt Anträge in Papierform liegen auch in der Gemeindeverwaltung OT Eibau Hauptstraße 62 und im Bürgerbüro Obercunnersdorf Hauptstraße 114 während der Öffnungszeiten aus. (Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Regelungen zur Öffnung der Gemeindeverwaltung und des Bürgerbüros)
Die von den Antragstellern vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anträge können uns bis spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin des Lager- oder Traditionsfeuers auf folgendem Wege zur Bearbeitung übergeben werden:
- Eingescannt per E-Mail an ordnungsamt@gemeinde-kottmar.de
- Per Fax an 03586 7804-39
- Einwurf in den Briefkasten am Gemeindeamt OT Eibau Hauptstraße 62 oder Bürgerbüro OT Obercunnersdorf Hauptstraße 114
- Per Post an: Gemeinde Kottmar OT Eibau Hauptstraße 62 02739 Kottmar
Die Genehmigungsbescheide werden dann erstellt und per Post versandt bzw. sofern der Antragsteller freiwillig eine E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer angibt, auch per E-Mail oder Fax zugestellt. Die für die Bearbeitung und Erstellung des Bescheides fälligen Verwaltungsgebühren in Höhe von 10,00 € sind wie im Bescheid beschrieben auf eines der Konten der Gemeinde Kottmar zu überweisen.
Bitte beachten Sie die derzeit geltenden Hygieneauflagen.
SG Ordnung / Kultur