Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot des Landkreises Görlitz
Seit dem 01.07.2022 gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Wasserentnahmeverbot mit Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf aus den umliegenden Bächen.
Ausschlagend für die Gemeinde Kottmar ist dabei der Pegelstand des Löbauer Wassers in Großschweidnitz mit 9 cm. Wird dieser Grenzwasserstand unterschritten, ist eine Entnahme mittels Pumpen nicht mehr erlaubt.
Den aktuellen Pegelstand können Sie unter Telefon 0351/79994716 erfahren. Mit Stand 20.06.2023 beträgt er 6 cm. Eine Entnahme mittels Handschöpfgefäßen ist auch bei Unterschreitung möglich.
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