Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf eines Grundstücks
Die Gemeinde bietet das nachfolgend bezeichnete Grundstück zum Verkauf an:
Flurstück: 1199/2 der Gemarkung Eibau Grundstücksgröße: 1.480 m² Lage: Neugersdorfer Straße Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Hinterliegergrundstück ohne eigene Erschließung. Die Erschließung bzw. deren Sicherstellung ist durch den Erwerber eigenverantwortlich zu prüfen und zu gewährleisten. Hinweis zur Nutzung: Teilflächen des Grundstücks sind derzeit verpachtet. Die bestehenden Nutzungsverhältnisse sind vom Erwerber zu übernehmen bzw. bei der geplanten Nutzung zu berücksichtigen.
Mindestkaufpreis Der Mindestkaufpreis beträgt entsprechend dem ermittelten Verkehrswert 7.400,00 €. Zusätzlich sind die Kosten der Verkehrswertermittlung in Höhe von 550,00 € zu erstatten. Damit ergibt sich ein Mindestgesamtbetrag von 7.950,00 €. Weitere mit dem Grundstückskauf verbundene Kosten, insbesondere Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls anfallende Grunderwerbsteuer, sind vom Erwerber zu tragen.
Auswahlverfahren Liegen mehrere Kaufangebote vor, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien und in der nachstehend festgelegten Reihenfolge: 1. Bestehende Nutzungsberechtigung Vorrangig berücksichtigt werden Personen bzw. Nutzer, die zum Zeitpunkt der Auswahl auf vertraglicher Grundlage zur Nutzung des betreffenden Grundstücks berechtigt sind. 2. Nutzungskonzept Sofern unter den Kaufinteressenten kein vorrangig Nutzungsberechtigter im Sinne von Ziffer 1 vorhanden ist bzw. mehrere gleichrangig Nutzungsberechtigte vorliegen, erfolgt die Auswahl nach der Qualität und Eignung der jeweils vorgesehenen Nutzungsidee bzw. des vorgelegten Nutzungskonzepts. 3. Kaufpreisangebot Erst wenn die vorgenannten Kriterien zu keinem eindeutigen Vorrang führen, entscheidet die Höhe des Kaufangebots. In diesem Fall erhält das höchste Kaufangebot den Zuschlag (Meistbietendenprinzip).
Abgabe der Kaufangebote Kaufangebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Flurstück 1199/2, Neugersdorfer Straße“ bis spätestens 15.12.2026, 18:00 Uhr an die Gemeindeverwaltung Kottmar, Hauptstraße 62, 02739 Kottmar OT Eibau zu richten. Dem Kaufangebot sollte ein aussagekräftiges Nutzungskonzept beigefügt werden, sofern dieses für die Auswahl nach den vorstehenden Kriterien relevant ist. Die Gemeinde behält sich die Entscheidung über die Vergabe des Grundstücks vor. Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht aufgrund der Abgabe eines Kaufangebotes nicht.
Für Fragen steht das Bauamt der Gemeindeverwaltung – Frau Mengel, Tel. 03586 780426, E-Mail anne.mengel@gemeinde-kottmar.de – zur Verfügung.
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