Heckenrückschnitt und Unkrautbeseitigung
So schön wie der Sommer ist, er hält auch jede Menge Arbeit für den Haus- und Grundstücksbesitzer bereit. Die Vegetation ist üppig, alles grünt und blüht. Hecken werden mächtig und das Unkraut sprießt aus allen Fugen.
Also Zeit, einmal den Gang um das Grundstück zu machen und zu schauen, wo dringend die Hand angelegt werden muss, um Platz zu schaffen und unliebsamen Wuchs zu Leibe zu rücken.
Mehrfach haben wir auf die sogenannten Lichtraumprofile verwiesen, die erforderlich sind, um die Sicherheit des Straßenverkehrs zu garantieren. So ist vom Grundstückseigentümer zwingend zu prüfen, ob Hecken zurückgeschnitten werden müssen, um die Sicht oder die Spiegelfreiheit zu garantieren. Das betrifft nicht nur Hecken, sondern ebenso Bäume, die in den Verkehrsraum hineinragen. So gilt die Regel, dass 4,50 Meter über der Fahrbahn frei sein müssen. Verkehrszeichen, Ampelanlagen, Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden. An Straßenmündungen und – Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen stets so nieder gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist. Die Anpflanzungen dürfen im Allgemeinen nicht höher als
80 cm sein.
Ein anderes, wenn auch noch nicht so drängendes Problem stellt die Befahrbarkeit unserer oftmals engen Ortstraßen für den Winterdienst dar. Und denken Sie daran: der nächste Winter kommt ohne Wenn und Aber! Das heißt, Bewegungsfreiheit für die Winterdienstfahrzeuge zu schaffen, denn mit Schnee belastete, herunterhängende Äste sind ein Hindernis für die Fahrzeuge und erschweren die Beräumung ungemein oder machen eine Beräumung gar unmöglich. Deshalb schon jetzt die nötige Freiheit schaffen, damit die Straßen auch geräumt werden können.
Ein letztes Problem: Im vergangenen Jahr wurde vom Gemeinderat die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen in der Gemeinde Kottmar beschlossen. In § 5 Absatz 1 sind Fragen der Straßenreinigung, zu der die Unkrautbeseitigung gehört, geregelt. Mitunter wird dies übersehen, sodass einige Stellen inzwischen recht unansehnlich sind. An dieser Stelle deshalb die Bitte, das Unkraut entsprechend mit zu beseitigen. Viele Gäste äußern sich lobend über unsere Gemeinde. Das sollte so bleiben.
Ordnungsamt