Stellenausschreibung - Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Sie möchten eine Verwaltungsausbildung in ihrer Heimatgemeinde/ihrer Region mit guter Beschäftigungsperspektive?
Dann sind Sie bei der Gemeindeverwaltung Kottmar genau richtig!
Die Gemeinde Kottmar sucht zum Ausbildungsbeginn am 01. September 2025
eine/einen Auszubildende/-n für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, Fachrichtung Kommunalverwaltung
Verwaltungsfachangestellte bearbeiten Anträge und Anfragen, geben Auskunft, erstellen Bescheide und wenden Rechtsvorschriften in der Kommunalverwaltung an.
Vorsetzungen sind:
• ein guter bis sehr guter Realschulabschluss
• gute Leistungen insbesondere in Deutsch, Mathematik und Informatik
• freundliches und aufgeschlossenes Auftreten, gute Umgangsformen
• Teamfähigkeit, Engagement, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
Wir bieten:
• eine fundierte und abwechslungsreiche Ausbildung
• tarifgerechte Ausbildungsvergütung nach TVAöD
• eine Übernahme nach erfolgreichem Abschluss und persönlicher Eignung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in die theoretische Ausbildung (Blockunterricht) im Beruflichen Schulzentrum Zittau, die dienstbegleitende Unterweisung durch das Sächsische Kommunale Studieninstitut Dresden in Görlitz und der praktischen Ausbildung in der Gemeindeverwaltung Kottmar in den verschiedenen Ämtern. Es werden u.a. Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht, Personalrecht, Finanzwesen vermittelt. Kenntnisse im Sozial- und Baurecht erhalten Sie in einer überbetrieblichen Ausbildungszeit beim Landratsamt Görlitz.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopie des letzten Schulzeugnisses, Beurteilungen von Praktika, Zertifikate etc.) senden Sie bitte bis zum 28.02.2025 an die
Gemeinde Kottmar
Personalamt
OT Eibau
Hauptstr. 62
02739 Kottmar
Die Bewerbungen können auch elektronisch unter der Adresse Kerstin.Hoehne@gemeinde-kottmar.de eingereicht werden.
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen nach Maßgabe des SGB IX berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichte Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nicht berücksichtigte Bewerbungsunterlagen werden nur zurück gesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Es können keine Reisekosten übernommen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.