Kottmar
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Informationen aus dem Vereinsleben unserer Gemeinde

Wiederholungsbelehrung zum Infektionsschutzgesetz

Aufgrund der regen Nachfrage von Vereinen, hat sich Frau Daberkow wieder bereit erklärt, eine Wiederholungsbelehrung zum Infektionsschutzgesetz durchzuführen.

Sie findet am

Freitag, dem 12. Mai 2023, 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus (Turnhalle) OT Neueibau, Turnhallenweg 3, 02739 Kottmar

statt.

Nach Corona haben die Vereine in diesem Jahr wieder sehr viele Veranstaltungen geplant, zu denen Speisen und Getränke ausgereicht werden. Hierzu ist es notwendig, dass die Vereinsmitglieder, die Speisen herstellen oder ausgeben über einen sogenannten Gesundheitspass verfügen bzw. eine aktuelle Belehrung nach §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes erhalten.
Vereinsmitglieder, die sich für diese Belehrung interessieren, melden sich bitte bis zum 10.05.2023 bei der Gemeinde Kottmar, Frau Katrin Scheel, Telefon 035875/61820 oder per Mail unter Katrin.Scheel@gemeinde-kottmar.de unter Angabe des Namens, Vornamens, der Wohnanschrift und des Vereins an und teilen mit, ob sie einen Schulungsnachweis benötigen oder ob die Wiederholungsbelehrung im Gesundheitspass vermerkt werden soll. Diese Vereinsmitglieder bringen den Gesundheitspass direkt zur Veranstaltung mit. Die Wiederholungsbelehrung wird dann vor Ort eingetragen.

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